Primarstufe Pfeffingen

A

Absenzen: Jokertage und Urlaubsgesuche

  1. Der Schulrat der Primarstufe Pfeffingen erlaubt den Schülerinnen und den Schülern pro Schuljahr vier Jokerhalbtage für persönliche Bedürfnisse freizuhalten, sofern keine Einschränkungen gemäss Ziffer 7 vorliegen.

  2. Diese Regelung gilt nicht für die Abwesenheit infolge von Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, Arzt- oder Zahnarzttermine des Kindes, sofern deren Besuch nicht ausserhalb der Schulzeit möglich ist.

  3. Der verpasste Schulstoff muss in Absprache mit den Lehrpersonen umgehend aufgearbeitet werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Eltern (Unterlagen beschaffen, Hefte nachführen, Fragen klären etc.).

  4. Die nicht bezogenen Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres (keine Kumulation über das Schuljahr hinaus möglich).

  5. Die Eltern melden der Lehrperson die beabsichtigte Absenz spätestens eine Woche vorher schriftlich an. Die Klassenlehrperson ist für die Einhaltung des Reglements verantwortlich und bewilligt die Jokertage. Gegen den Entscheid der Klassenlehrperson kann keine Einsprache erhoben werden.

  6. Sind andere Lehrpersonen von der Absenz betroffen, ist die Klassenlehrperson für deren Information verantwortlich. In KLAPP werden die bezogenen Jokertage festgehalten.

  7. Der Jokertag kann nicht bezogen werden:
    7.1 wenn die Klassenlehrperson wegen Nichterfüllens des Punktes 3 nicht zustimmen kann.
    7.2 wenn für den vorgesehenen Termin ein Test/eine Prüfung bereits angesagt wurde.
    7.3 wenn Lager stattfinden.

  8. Urlaubsgesuche müssen vier Wochen vorher schriftlich an die Schulleitung gestellt werden. Es gelten Ziff. 3 und 7.

  9. Bei Urlaubsgesuchen werden die Jokertage angerechnet, sind also allenfalls für das bestehende Schuljahr aufgebraucht.

 

Jokertage werden über KLAPP angemeldet und genehmigt.

Urlaubsgesuch erfordern ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Urlaub.

Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Bitte informieren Sie die Lehrpersonen frühzeitig über eventuelle Schulausfälle.

 

Ansprechpersonen

Bei Fragen oder Problemen ist die Klassenlehrperson Ihre Ansprechperson. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Häufig kann in einem Gespräch alles erklärt und geklärt werden. Bei Fachfragen steht Ihnen die jeweilige Fachlehrperson für ein Gespräch zur Verfügung.

 

 

B

Beratungsstellen

Dr. med. Carlos Quinto, Schularzt 061 756 98 88
Allmendgasse 7, 4148 Pfeffingen


Familien- und Jugendberatung Birseck 061 711 72 50
Hauptstrasse 73, 4147 Aesch


Schulpsychologischer Dienst 061 552 70 40
Gorenmattstrasse 19, 4102 Binningen


Kinder- und Jugendpsychiatrie 061 553 59 50
Zentrum für psychische Gesundheit
Hauptstrasse 34, 4102 Binningen


Elternnotruf, www.elternnotruf.ch 0848 35 45 55


Beratung und Hilfe Pro Juventute 147 (auch SMS)
www.147.ch

 

Bibliotheken

Pfeffinger Schulbibliothek

Unsere Bibliothek befindet sich im Mehrzweckgebäude. Sie bietet eine Auswahl an Bilderbüchern, Erstlesebüchern, Sachbüchern, Comics, Belletristik, Sachvideos/DVSs, CDs und Tones.

Die Bibliothek ist nicht öffentlich und kann daher nur gemeinsam mit der Lehrperson während der Unterrichtszeit besucht werden. Die Kinder können max. drei Medien ausleihen. 

Die Benützung der Bibliothek ist gratis. Wird jedoch ein Medium stark beschädigt oder geht sogar verloren, wird der Betrag für die Neuanschaffung in Rechnung gestellt. 

 

Aescher Gemeinde- und Schulbibliothek

Die Aescher Gemeinde- und Schulbibliothek steht allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen. Sie erhalten einen persönlichen Benutzerausweis gegen eine Gebühr und können Medien nach Hause entleihen oder die Bibliothek an Ort und Stelle benutzen. 

Erwachsene haben die Möglichkeit, für sich ein Jahresabo zu CHF 35.00 zu lösen. Für schulpflichtige Kinder aus Aesch und Pfeffingen ist die Benützung der Lesemedien gratis, für Kinder im Vorschulalter und Kindergarten kostet die Benützung CHF 10.00. 

Bitte beachten Sie, dass die Ausleihe von DVDs, Hörbücher, CDs und Kassetten kostenpflichtig ist. Bei der Ausleihe eines eBook-Readers wird eine Depotgebühr von CHF 20.00 verlangt. 

 

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 09.00 – 11.00 15.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr
Freitag 15.00 – 18.00 Uhr

Die Ferienöffnungszeiten sind jeweils donnerstags von 17.00 - 19.00 Uhr

 

https://bibliothek.aesch.ch/

 

C

Computerunterricht (ICT) 

An unserer Schule stehen Computer und iPads für die Schülerinnen und Schüler der 3. bis 6. Klasse zur Verfügung. Die Einführung in die Handhabung der Geräte sowie die Benutzung der Programme erfolgen gemäss Lehrplan Volksschule Baselland, Medien und Informatik. Über die Gefahren beim Gebrauch des Internets wird informiert. Näheres steht im Medien- und ICT-Konzept auf der Webseite des Kantons Basellandschaft. 

 

D

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Kinder, welche nicht deutscher Muttersprache sind oder erst seit kurzem in der Schweiz sind, werden während einer begrenzten Zeit von einer Lehrperson in ihrer Sprachentwicklung unterstützt. 

 

E

Elektronische Geräte

Handys, Spielkonsolen und alle weiteren elektronischen Geräte sind an der Primarschule verboten. Die Benutzung von Smartwatches ist ab Betreten der Schulgebäude ebenfalls untersagt. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift wird das Gerät eingezogen und am Ende des Unterrichtsmorgens beziehungsweise -nachmittags wieder zurückgegeben. Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung übernimmt die Schule keine Verantwortung. 

 

Elterngespräche

Für kurze Mitteilungen oder Fragen stehen Ihnen unsere Lehrpersonen gerne vor und nach der Unterrichtszeit zur Verfügung. Für längere Gespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin. 

 

Elternabende

Elternabende werden von den Klassenlehrpersonen einberufen. Grundsätzlich gibt es pro Schuljahr einen Elternanlass, sei es in Form eines Elternabends oder eines anderen gemeinsamen Anlasses. 

 

Erziehungsberechtigte

Rechtliche Grundlagen 

Den ersten und wichtigsten Grundstein für ein erfolgreiches Bildungs- und Berufsleben der Kinder legen die Eltern mit einer umsichtigen und konsequenten Erziehung. Auf einem soliden Erziehungsfundament des Elternhauses kann die Schule ihren Bildungsauftrag aufbauen. 

Schule und Eltern sind Erziehungspartner. Sie als Eltern legen durch eine umsichtige und vernünftige Erziehung den Grundstein für einen erfolgreichen 

Weg durch das Bildungssystem. Kinder brauchen vernünftige, überschaubare Grenzen, welche konsequent eingehalten werden müssen. Ebenso sollte die Vermittlung vermeintlich alter Tugenden wie Höflichkeit und Rücksichtnahme nicht unterschätzt werden. Die untenstehenden Informationen sind unserem Bildungsgesetz entnommen. 

§ 66 Definition 

Erziehungsberechtigte sind Eltern oder andere Personen, die für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen zuständig sind. 

§ 67 Rechte 

1 Die Erziehungsberechtigten werden 

a) durch die Schulen am Bildungsprozess ihrer Kinder beteiligt;
b) über ihre Kinder betreffende Fragen und die Arbeit in deren Klassen und Schulen regelmässig informiert;
c) in die Evaluation der Schulen und des kantonalen Bildungswesens miteinbezogen;
d) von den für ihre Kinder zuständigen Lehrpersonen und der Schulleitung auf ihr Verlangen angehört. 

§ 68 Mitsprache 

1 Die Erziehungsberechtigten können von den Klassenlehrpersonen ihrer Kinder die Durchführung von Elternabenden verlangen. 

2 Sie haben das Recht, von der Schulleitung und vom Schulrat ihrer Kinder angehört zu werden und an diese Gremien Anträge zu stellen. 

3 Organisationen der Erziehungsberechtigten können zu wichtigen Fragen und Erlassen im Bildungswesen zu Händen der zuständigen Behörde Stellung nehmen. 

§ 69 Pflichten 

1 Die Erziehungsberechtigten 

a) sind für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich;
b) unterstützen und fördern den Bildungsprozess ihrer Kinder;
c) arbeiten mit den Lehrerinnen und den Lehrern sowie der Schule ihrer Kinder zusammen und suchen bei hängigen Fragen den direkten Kontakt mit ihnen;
d) halten ihre Kinder an, die Regeln und Weisungen der Schule einzuhalten und den Unterricht lückenlos zu besuchen; 

 

Erziehungsberechtigte, die ihren Pflichten der Schule gegenüber nicht nachkommen, können vom Schulrat ermahnt und mit einer Busse bis zu CHF 5'000.-- bestraft werden. 

 

F

Finken

Die Kinder brauchen ein Paar (im Kindergarten geschlossene) rutschfeste Finken, welche in der Schule beziehungsweise im Kindergarten bleiben. 

 

Freiwilliger Schulsport

Es besteht ein Kursangebot für Aescher und Pfeffinger Kinder ab der 3. Klasse. Die Kurse finden im Herbst- beziehungsweise im Frühlingssemester oder als Ganzjahreskurs statt. 

Anmeldeformulare werden von den Lehrpersonen zu Semesterbeginn an alle interessierten Kinder verteilt. 

 

Fundgegenstände

Die Fundgegenstände finden Sie im Schulhaus. Fundstücke aus der Turnhalle finden Sie in der Mehrzweckhalle in einem speziell angeschriebenen Schrank und einer kleinen Vitrine neben der Eingangstür. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Hauswart. Wir empfehlen Ihnen unbedingt, alle Kleider und Gegenstände Ihres Kindes anzuschreiben. Gegenstände, die nicht mehr zu ihren Besitzer:innen zurückfinden, werden nach einer gewissen Zeit entsorgt. 

 

H

Haftpflicht

Für alle Schulunfälle, Heilungskosten sowie ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Spitalaufenthalte, Medikamente usw. ist die Krankenkasse beziehungsweise der Krankenversicherer der Erziehungsberechtigten zuständig. 

Bei mutwilligen Schäden von Mobiliar, Schulmaterialien, Einrichtungen etc. haftet die verursachende Person. Die Schäden sind umgehend der Klassenlehrperson zu melden. 

 

Hausaufgaben

Die Lehrpersonen informieren die Eltern über die gängige Hausaufgabenregel in der Klasse. 

 

Heilpädagogik im Kindergarten

Um eventuelle Entwicklungsverzögerungen der Kinder möglichst frühzeitig zu erfassen und allfällige Fördermassnahmen zu treffen, arbeitet eine Fachperson in Heilpädagogik im Kindergarten. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Kindergartenlehrperson.

 

I-J

Instanzenweg bei Problemen

Als erste Anlaufstelle bei Fragen oder auftretenden Problemen ist immer das Gespräch mit der Lehrperson zu suchen. 

Wenn keine Lösung gefunden wird, wenden sich Kinder, Erziehungsberechtigte oder Lehrpersonen mündlich oder schriftlich an die Schulleitung. Diese nimmt mit allen Beteiligten Kontakt auf. Sie nimmt eine vermittelnde Rolle ein. Darauf folgt ein protokolliertes Gespräch mit Vereinbarungen oder Massnahmen. 

Wenn die Vereinbarungen oder Massnahmen für die Beteiligten unbefriedigend ausfallen, reichen sie eine mündliche oder schriftliche Beschwerde betreffend Entscheid der Schulleitung beim Schulrat ein. Der Schulrat fällt nach der Anhörung einen Entscheid. Er ist Rekursinstanz für Schulleitungsentscheide. 

 

K

Konvent

Alle Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarschule treffen sich regelmässig zu Konventen. Eine delegierte Lehrperson des Konvents nimmt an den Schulratssitzungen mit beratender Stimme teil. 

 

Krankheitsfall Lehrperson

Für den Fall, dass die Lehrperson erkrankt, organisiert die Schulleitung eine Stellvertretung. Ist dies für den ersten Tag nicht möglich, werden die Kinder an diesem Tag in andere Klassen aufgeteilt und arbeiten an einem speziellen Programm. Ab dem zweiten Krankheitstag wird, wenn möglich, eine Stellvertretung anwesend sein. 

 

Krankheitsfall Kinder

Falls Ihr Kind die Schule aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen kann, melden Sie es bitte vor Unterrichtsbeginn (8.00 Uhr) bei der Klassenlehrperson ab. Bitte beachten Sie: ein krankes Kind gehört nicht in die Schule. 

 

L

Läuse

Sollten die kleinen Krabbeltiere und ihre Eier (Nissen) bei Ihrem Kind ein Zuhause gefunden haben, melden Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrperson und behandeln Sie die Plagegeister so rasch wie möglich mit einem Spezialshampoo. Bei Fragen können Sie sich auch mit unserem Schularzt Dr. Quinto, Telefon 061 756 98 88, in Verbindung setzen. Falls Läuse an unserer Schule auftreten, werden alle Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung per Klapp-Mitteilung informiert. 

 

Lehrmittel

Zu den Lehrmitteln der Schule muss Sorge getragen werden. In die Bücher darf nichts hineingeschrieben oder hineingemalt werden. Bitte kleben Sie beim Einbinden keine Klebestreifen in die Bücher! Unterstützen Sie uns in unserem Bemühen, die Kinder zu einem sorgsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit Arbeitsmaterialien zu erziehen und binden Sie die Bücher und Hefte ein. 

 

Logopädischer Dienst

In den Kindergärten wird einmal im Jahr eine logopädische Untersuchung zwecks Früherfassung sprachlicher Störungen durchgeführt. 

Während des Schuljahres besucht der Logopädische Dienst die Primarschule zur Beratung und Beantwortung von Fragen der Lehrpersonen. 

Die logopädische Therapie findet für Kinder aus Pfeffingen nach Möglichkeit in den Räumen der Primarstufe Pfeffingen statt. Aus organisatorischen Gründen kann es sein, dass einzelne Kinder die Logopädie in Aesch besuchen. Die Planung verantwortet der Logopädische Dienst Aesch-Pfeffingen. 

 

R

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht wird von der 1. bis 6. Klasse ökumenisch abgehalten und ist im Stundenplan Ihres Kindes integriert. 

 

S

Schulärztliche Untersuchung

Beim Kindergarteneintritt und in der 5. Klasse finden schulärztliche Untersuchungen statt. Sie als Erziehungsberechtigte wählen, ob Sie Ihr Kind bei Ihrer Privatärztin/Ihrem Privatarzt oder beim Schularzt untersuchen lassen. 

 

Schulbesuche

Wir freuen uns über Schulbesuche. Bitte melden Sie sich vorher bei der betreffenden Lehrperson an. 

 

Schulsack und Inhalt

Bitte kontrollieren Sie immer wieder gemeinsam mit Ihrem Kind den Schulsack auf eventuelle Elternbriefe oder Ausschussmaterial (z.B. alte Znüni). 

 

Schulweg

Es ist wichtig, dass Ihr Kind den Weg zur Schule und zum Kindergarten sicher kennt. Verzichten Sie auf Fahrdienste und gehen Sie den Weg wiederholt mit Ihrem Kind ab. Weisen Sie es auf besondere Gefahrenpunkte hin. Wenn Ihr Kind sicher und selbstständig in die Schule geht, wird sein Selbstbewusstsein gestärkt und es lernt gleichzeitig, sich im Verkehr sicher und korrekt zu verhalten. Der Schulweg ist Sache der Eltern. Die Lehrpersonen können dafür keine Verantwortung übernehmen. 

 

Selbstständigkeit

Erziehung zur Selbstständigkeit ist eine wichtige Forderung der Lehrpersonen an die Eltern und an sich selbst. Kinder sollten baldmöglichst nach Schulbeginn gelernt haben, ihre Schulsachen selbstständig zu ordnen und für den kommenden Schultag bereitzulegen. Wir freuen uns, wenn Sie uns hierbei unterstützen. 

 

V

Verkehrsinstruktion

Im ersten Quartal des neuen Schuljahres wird der Verkehrsinstruktor die Kinder des Kindergartens in die wichtigsten Verhaltensregeln im Strassenverkehr einführen. Er tut dies in einem theoretischen und einem praktischen Teil mit Übungen auf der Strasse. Eine spezielle Broschüre gibt Ihnen wertvolle Tipps. Weitere Verkehrsschulungen finden in der 2. und 4. Klasse statt. In der 5. Klasse wird das Fahrradfahren nochmals thematisiert und praktisch geübt. Für Fragen steht Ihnen der Verkehrsinstruktor gerne zur Verfügung (Tel. 061 553 39 10, Verkehrssicherheit Lausen/BL). 

 

Informationen Verkehrsinstruktion Baselland

 

Z

Zahnprophylaxe

Bis zum zweiten Schuljahr besucht die Fachfrau für Zahnprophylaxe einmal jährlich die Klassen und instruiert die Kinder im richtigen Umgang mit ihren Zähnen.