A
Absenzen: Jokertage und Urlaubsgesuche
- Der Schulrat der Primarstufe Pfeffingen erlaubt den Schülerinnen und den Schülern pro Schuljahr vier Jokerhalbtage für persönliche Bedürfnisse freizuhalten, sofern keine Einschränkungen gemäss Ziffer 7 vorliegen.
- Diese Regelung gilt nicht für die Abwesenheit infolge von Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, Arzt- oder Zahnarzttermine des Kindes, sofern deren Besuch nicht ausserhalb der Schulzeit möglich ist.
- Der verpasste Schulstoff muss in Absprache mit den Lehrpersonen umgehend aufgearbeitet werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Eltern (Unterlagen beschaffen, Hefte nachführen, Fragen klären etc.).
- Die nicht bezogenen Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres (keine Kumulation über das Schuljahr hinaus möglich).
- Die Eltern melden der Lehrperson die beabsichtigte Absenz spätestens eine Woche vorher schriftlich an. Die Klassenlehrperson ist für die Einhaltung des Reglements verantwortlich und bewilligt die Jokertage. Gegen den Entscheid der Klassenlehrperson kann keine Einsprache erhoben werden.
- Sind andere Lehrpersonen von der Absenz betroffen, ist die Klassenlehrperson für deren Information verantwortlich. In KLAPP werden die bezogenen Jokertage festgehalten.
- Der Jokertag kann nicht bezogen werden:
7.1 wenn die Klassenlehrperson wegen Nichterfüllens des Punktes 3 nicht zustimmen kann.
7.2 wenn für den vorgesehenen Termin ein Test/eine Prüfung bereits angesagt wurde.
7.3 wenn Lager stattfinden. - Urlaubsgesuche müssen vier Wochen vorher schriftlich an die Schulleitung gestellt werden. Es gelten Ziff. 3 und 7.
- Bei Urlaubsgesuchen werden die Jokertage angerechnet, sind also allenfalls für das bestehende Schuljahr aufgebraucht.
Jokertage werden über KLAPP angemeldet und genehmigt.
Urlaubsgesuch erfordern ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Urlaub.
Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Bitte informieren Sie die Lehrpersonen frühzeitig über eventuelle Schulausfälle.
Ansprechpersonen
Bei Fragen oder Problemen ist die Klassenlehrperson Ihre Ansprechperson. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Häufig kann in einem Gespräch alles erklärt und geklärt werden. Bei Fachfragen steht Ihnen die jeweilige Fachlehrperson für ein Gespräch zur Verfügung.